Kaltmietfreistellung
- Gefördert werden die auf die Kaltmiete bezogenen, tatsächlich im Technologie- und Gründerzentrum gewährten Mietfreistellungen für junge technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Die Freistellung von der Kaltmiete ist auf die ersten drei Jahre ab Gründungstag der betroffenen Unternehmen begrenzt.
- Die Förderung der Mitzuschüsse erfolgt auf der Grundlage der jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen bzw. Kleinbeihilfen.
Innovations- und Technologieberatung
- Information und Beratung zur aktuellen Förderlandschaft (Region, Land, Bund, EU)- Mitarbeit bei der Beantragung
- Beratung zu Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes
- Information über neuste Technologie- und Markttrends
- Aufzeigen von Finanzierungsmöglichkeiten und Kontaktherstellung zu Kapitalgebern
- Kontaktvermittlung zu Experten in Universitäten, Forschungseinrichtungen und Hochschulen






