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Leistungen

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Kaltmietfreistellung

  • Gefördert werden die auf die Kaltmiete bezogenen, tatsächlich im Technologie- und Gründerzentrum gewährten Mietfreistellungen für junge technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Die Freistellung von der Kaltmiete ist auf die ersten drei Jahre ab Gründungstag der betroffenen Unternehmen begrenzt.
  • Die Förderung der Mitzuschüsse erfolgt auf der Grundlage der jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen bzw. Kleinbeihilfen.

Innovations- und Technologieberatung

  • Information und Beratung zur aktuellen Förderlandschaft (Region, Land, Bund, EU)- Mitarbeit bei der Beantragung
  • Beratung zu Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes
  • Information über neuste Technologie- und Markttrends
  • Aufzeigen von Finanzierungsmöglichkeiten und Kontaktherstellung zu Kapitalgebern
  • Kontaktvermittlung zu Experten in Universitäten, Forschungseinrichtungen und Hochschulen
FiveNet Gründungsideenwettbewerb TGF Weiterbildungen go-inno
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