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Leistungen

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Kaltmietfreistellung

  • Gefördert werden die auf die Kaltmiete bezogenen, tatsächlich im Technologie- und Gründerzentrum gewährten Mietfreistellungen für junge technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Die Freistellung von der Kaltmiete ist auf die ersten drei Jahre ab Gründungstag der betroffenen Unternehmen begrenzt.
  • Die Förderung der Mitzuschüsse erfolgt auf der Grundlage der jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen bzw. Kleinbeihilfen.

Innovations- und Technologieberatung

  • Information und Beratung zur aktuellen Förderlandschaft (Region, Land, Bund, EU)- Mitarbeit bei der Beantragung
  • Beratung zu Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes
  • Information über neuste Technologie- und Markttrends
  • Aufzeigen von Finanzierungsmöglichkeiten und Kontaktherstellung zu Kapitalgebern
  • Kontaktvermittlung zu Experten in Universitäten, Forschungseinrichtungen und Hochschulen


Gewerblicher Rechtsschutz und SIGNO

SIGNO Unternehmen verfolgt das Ziel, die Innovationstätigkeit kleiner und mittlerer Unternhemen (KMU) zu intensivieren, das Wissen über Gewerbliche Schutzrechte und wissenschaftlich-technische Informationen zu verbreiten sowie die wirtschaftliche Vermarktung von Erfindungen zu forcieren.

Mit der KMU-Patentaktion werden KMU und Existenzgründer bei der erstmaligen Sicherung ihrer Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung unterstützt. Gemeinsam mit den SIGNO-Partnern erarbeiten sie eine Strategie für den optimalen Schutz ihres Geistigen Eigentums.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Unternehmen und Unternehmensgründer der gewerblichen Wirtschaft, der freien naturwissenschaftlich-technischen Berufe und der LAndwirtschaft mit Geschäftssitz und Produktionsstätte in Deutschland.
  • mit bis zu 250 Beschäftigen und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. €
  • die in den letzten fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.

Was wir in welcher Höhe gefördert?

  1. Recherche zum Stand der Technik (Zuschuss: 50% der Kosten, max. 800€)
  2. Kosten-Nutzen-Analyse (Zuschuss: 50% der Kosten, max. 800€)
  3. Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für Deutschland (Zuschuss: 50% der Kosten, max. 2100€)
  4. Vorbereitungen für die Verwertung einer Erfindung (Zuschuss: 50% der Kosten, max. 1600€)
  5. Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für das Ausland (Zuschuss: 50% der Kosten, max. 2700€)
LeiFaK Gründungsideenwettbewerb TGF Weiterbildungen go-inno
signo
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