Die Globalisierung der wirtschaftlichen Beziehungen bietet Chancen und birgt in sich gleichzeitig auch höhere Gefahren für jedes Unternehmen. Der stetig steigende Konkurrenzdruck macht sich in allen Bereichen der Wirtschaft immer stärker bemerkbar.
Durch ein gutes Qualitätsmanagement in Ihren Fertigungs- und Organisationsprozessen sichern Sie Ihre unternehmerische Wettbewerbsfähigkeit im globalen Markt.
Um diesen ständig steigenden Anforderungen gewachsen zu sein, bieten wir für Sie eine wertvolle praxisnahe, bundesweit anerkannte (zertifizierte) Qualifikation, unabhängig davon, ob Sie ein Qualitätsmanagementsystem aufbauen oder es bereits in Ihrem Unternehmen existiert.
Zielgruppe:
- Mitarbeiter/Innen von Unternehmen, die ihre berufliche Zukunft im Bereich Qualitätsmanagement sehen
- Mitarbeiter/Innen in umsetzungsorientierten Tätigkeitsfeldern wie Fachabteilungsleiter, Schichtleiter, Gruppenleiter, Teamleiter, Qualitätsprüfer, Sachbearbeiter, Mitarbeiter der technischen Dokumentation
- Absolventen von BA und FH, die eine hochwertige Zusatzausbildung im Bereich QM erwerben möchten
Teilnahmevoraussetzungen sind:
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Studienform:
Berufsbegleitendes Studium, mit Selbststudien- und Präsenzphasen
Studiendauer:
2 Semester
Studienbeginn:
zu jedem Wintersemester - Anmeldungen bis zum 31.08.
Abschluss:
Qualitätsmanager/In (FH) für Fertigungs- und Organisationsprozesse
Hochschulzertifikat, öffentlich-rechtlicher Abschluss an einer staatlichen Hochschule
ECTS: 25 Credit Points (CP)
Studiengebühr:
2.400 EUR pro Semester
Information zur Finanzierung und Fördermöglichkeiten
Es wird der Abschluss eines Vertrages zwischen den Unternehmen und dem delegierten Studierenden empfohlen.
Dieser Vertrag sollte regeln, wer welche Kosten (z.B. Freistellung von der Arbeit (Lohnfortzahlung),
Lehrgangskosten, Reisekosten, Unterkunftskosten, Verpflegungskosten, Kosten für Lehrmaterialien) trägt
und wie mit den entstandenen Kosten verfahren wird, wenn das Arbeitsverhältnis auf Wunsch des
Mitarbeiters oder aus einem von ihm zu vertretenden Grund endet. Des Weiteren sind ggf.
Fördermöglichkeiten, wie z.B. die Begabtenförderung der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche
Bildung (SBB), zu prüfen.
Für den Studierenden sei hier auf mögliche steuerliche Vergünstigungen hingewiesen. Bildungskosten
können als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern die Kosten für die berufliche Weiterbildung den
Werbungskostenpauschbetrag überschreiten. Absetzbar sind z.B. die Kursgebühren, Reisekosten,
Unterkunftskosten, Verpflegungsmehraufwand, Arbeitsmittel und Fachliteratur (wenn nicht vom
Arbeitgeber erstattet).
Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildung: s. www.meister-bafoeg.info
Förderung beruflicher Weiterbildung: s. www.gfaw-thueringen.de/download'
Hier finden Sie unter „Weiterbildung und transnationale Aktivitäten“, die „Weiterbildungsrichtlinie“ und hierunter den „Antrag Weiterbildungsscheck“ und die „Durchführungsbestimmungen Weiterbildungsscheck“
Weitere Fragen?
Monika Katzberg
Tel: 03683/798-133
Fax: 03683/798-100
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